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Beratung in Fragen von Schweizer Bankangelegenheiten - Erbschaft und Aufspürung von nachrichtenlosen Bankkonten in der Schweiz

Das Personal unserer Kanzlei berät seine israelischen Kunden in den folgenden Angelegenheiten:

•       Aufspürung von Bankkonten in der Schweiz, von israelischen Erben sowie Erben außerhalb Israels, die allgemeine Kenntnisse über die Existenz von Konten in der Schweiz besitzen, aber über kein genaues Wissen verfügen, wo und auf welcher Bank sich die Konten befinden.

  •  Durchführung von Erbschaftsangelegenheiten gegenüber Schweizer Banken

 

  • Öffnung von Bankkonten für Privatpersonen sowie für israelische und europäische Unternehmen bei Schweizer Banken

 

  • Einholung von Dokumenten der Schweizer Banken für die Steuerbehörden in Israel.

 

Vorteile unserer Kanzlei bei der Bearbeitung der oben genannten Themen:

Unsere Kanzlei dient als Honorargeneralkonsulat für die Schweiz und für die Bundesrepublik Deutschland in Haifa und ist seit 40 ​​Jahren im Bereich des Schweizer Bankwesens tätig, und gut unterrichtet über alle führenden Schweizer Banken in Zürich, Basel, Genf, Bern, St. Gallen und mehr.

Die Mitarbeiter der Kanzlei sind mit dem schweizerischen Recht im Allgemeinen und dem schweizerischen Bankrecht im Besonderen bestens vertraut.

Es sollte betont werden, dass die Kontaktaufnahme mit den Banken in der Schweiz viel Erfahrung, umfassende Deutschkenntnisse, breite Vernetzung, Kenntnisse der charakteristischen Verhaltensanweisungen der Schweizer Banken, und vieles mehr erfordert.

Rechtsanwalt Michael Pappe und die Mitarbeiter der Kanzlei verfügen über das umfassende Wissen und die Erfahrung, die es dem Büro und seinen Kunden ermöglichen, die optimale Lösung für jedes Problem, das in Zusammenhang mit den Schweizer Banken auftritt zu finden.

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