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UNSERER TEAM

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RECHTSANWALT & NOTAR MICHAEL PAPPE

Gründer und Inhaber

Rechtsanwalt Michael Pappe hat sein Studium des Rechts an der der Hebrew University in Jerusalem mit einem LLB (Bachelor of Laws) abgeschlossen und verfügt über ein mit einem B.A. abgeschlossenes Studium in Sozialwissenschaften, Internationalen Beziehungen und VWL. Seit 1980 ist Herr Pappe in Israel als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1997 als Notar tätig. 

 

Herr Pappe ist seit der Gründung 1984 der führende Kopf der Anwaltskanzlei und spezialisiert auf internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Er wird regelmäßig mit der Erstellung von Sachverständigengutachten für israelische Gerichte im deutschen Recht betraut.

Herr Pappe war von 1989 bis 2021 Honorargeneralkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Haifa und wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Er war von 2013 bis 2023 auch Honorarkonsul der Schweiz.

Michael Pappe ist Mitglied der internationalen Rechtsanwaltsvereinigung „Cicero“.

Herr Pappe nimmt folgende öffentliche Ämter wahr: 

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  • Mitglied im Vorstand der Haifa Arts Foundation

  • Präsidiumsmitglied der Ben Gurion Universität im Negev

  • Mitglied im Führungsausschuss des Bucerius Institutes der Universität Haifa

Seine Muttersprachen sind Hebräisch und Deutsch. Zudem spricht er verhandlungssicher Englisch.

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RECHTSANWÄLTIN ROTEM PAPPE

Partnerin

Rechtsanwältin Rotem Pappe wurde 2021 zur Honorargeneralkonsulin der BRD in Haifa ernannt.

Sie schloss 2015 ihr rechtswissenschaftliches Studium am Netanya Academic College (LLB, Bachelor of Laws) mit Prädikat ab.

 

Rotem Pappe voluntierte in den Legal Associations „Halev“ und „Aleh“ Society of Blind and Dyslexic.

 

2015 bis 2016 absolvierte sie ihr praktisches Jahr in unserer Kanzlei.

 

2016 erhielt sie die Zulassung zur israelischen Rechtsanwaltschaft.

 

2016 arbeitete sie für ein Jahr als Projektmanagerin bei einem israelischen High-Tech Unternehmen. 

Seit 2017 ist sie als Associate in unserer Kanzlei tätig. 

Ihre Spezialisierung liegt im Bereich des israelischen Privatrechts.

 

Sie ist mit Fragestellungen des internationalen Privatrechts vertraut.

 

Ihre Muttersprache ist Hebräisch. Darüberhinaus spricht sie verhandlungssicher Englisch und lernt im 2. Jahr Deutsch.

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