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Österreichische Staatsbürgerschaft
für Verfolgte des NS-Regimes und deren direkte Nachkommen

Das österreichische Parlament hat eine Novelle zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) in Bezug auf Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in Österreich und deren Nachkommen beschlossen das am 20. September 2020 in Kraft gesetzt wurde.

Dem zugrunde haben die folgenden Personen ein recht auf österreichische Staatsbürgerschaft:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreich-ungarischen Monarchie

  • Staatenlose

wenn ihr Hauptwohnsitz in Österreich war und sie vor dem 15. Mai 1955 ins Ausland fliehen mussten, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder durch Behörden des Dritten Reiches befürchtet oder erlitten haben. Oder weil sie für die Demokratische Republik Österreich eingetreten sind und daher Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten. Bezugsperiode: Januar 1933 bis 15 Mai 1955.

 

Auch Nachkommen dieser Personen in direkter absteigender Linie können die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige beantragen, (sowie Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden).

 

 

 

 

 

Unsere Kanzlei bietet ihren Kunden ausführliche Beratung und Richtlinien sowie rechtliche Betreuung während des gesamten Verfahrens, von der Bewertung der Aussichten des Antrags bis hin zur tatsächlichen Einreichung und Übersetzung der erforderlichen Dokumente. (Ein wichtiger Hinweis: Das Verfahren kann auch ohne Beteiligung einer Anwaltskanzlei durchgeführt werden). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büropersonal.

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